Lebenslauf

 

Willkommen

Liebe werdende Eltern, liebe Schwangere – schön, dass ihr da seid!

Über mich

Miriam Louisa Lange
Freiberufliche Hebamme in Peißenberg

Seit 2015 begleite ich Frauen und Familien mit viel Herz, Erfahrung und Fachwissen durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Meine Arbeit als Hebamme vereint fundiertes medizinisches Know-how mit einem ganzheitlichen Blick auf diese besondere Zeit im Leben. Ich freue mich darauf, euch individuell und persönlich zur Seite zu stehen.


Beruflicher Werdegang

Seit 2022 – Freiberufliche Hebamme in Peißenberg
• Schwangerenvorsorge & Beratung
• Wochenbettbetreuung
• Akupunktur & Aku-Taping
• Still- & Beikostberatung

2019 – 2022 – Freiberufliche Hebamme in Berlin (Praxis Hebammenzeit, Friedrichshain)
• Vorsorge, Stillberatung, Beikostberatung, Akupunktur
• Geburtsvorbereitungskurse
• Nachsorge im Wochenbett

2016 – 2019 – Beleghebamme, Frauenklinik München West
• Geburtshilfe & Geburtsvorbereitung
• Vorsorge, Beratung, Wochenbettvisiten
• Akupunktur

2015 – 2016 – Angestellte Hebamme, Frauenklinik München West


Ausbildung

2012 – 2015
Ausbildung zur Hebamme am Berufsbildungszentrum Ingolstadt
Staatlich anerkannter Abschluss im Oktober 2015


Zusatzqualifikationen (Auswahl)

• Seit 2021 – Weiterbildung: Traditionelle Hebammenkunst (Barbara Kosfeld)
• 2020 – Fortbildung: Stillen aktuell (Europäisches Institut für Stillen und Laktation)
• 2019 – Prenatal Yogalehrerin (Patricia Thielemann-Kapell & Dorothea Tegethoff, Hamburg)
• 2016–2020 – Ausbildung in Akupunktur & Chinesischer Medizin für Hebammen (Pro Medico, München)
• 2015 – K-Taping Therapeutin Gynäkologie (K-Taping Academy, München)

            

Ort, Datum

Peißenberg den 25.02.2025

Miriam Lange

Leitbild

Eine Ethik für Hebammen

Präambel

Die Berufsgruppe der Hebammen1 in Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die gesundheitliche Versorgung von Frauen, Säuglingen und Familien vor, während und nach der Geburt eines Kindes und während der gesamten reproduktiven Phase der Frau zu gewährleisten. Diese Gewährleistung erfordert neben den Kompetenzen der einzelnen Hebamme die Erhaltung und Weiterentwicklung des Hebammenwesens.

Im Einklang mit diesem Ziel dient der Ethik-Kodex als Orientierung für Ausbildung, Berufsausübung und wissenschaftliches Arbeiten der Hebammen. Der Ethik-Kodex basiert auf der Anerkennung der Würde eines jeden Menschen und strebt das Einhalten von Menschenrechten, Selbstbestimmung und Gleichheit im Gesundheitswesen an. Er beruht auf gegenseitigem Respekt. Der Kodex beschreibt das ethische Handeln der Hebamme in Bezug auf die Erfüllung ihrer Aufgaben, um die Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen und Neugeborenen in ihren Familien und ihrer Umgebung zu fördern.

Dies beinhaltet auch die Beziehung von Hebammen zu Menschen in ihrem beruflichen Umfeld, die Art der Ausübung von Geburtshilfe, das Achten und Wahren beruflicher Verantwortlichkeiten und die Berücksichtigung von Berufspflichten, um die Integrität ihres Berufes zu sichern.

I. Hebammen und ihr berufliches Umfeld

  1. Hebammen gewährleisten, dass die von ihnen versorgten Frauen ausreichende Informationen erhalten, die zu einer informierten Entscheidungsfindung führen. Hebammen ermutigen die Frauen, für ihre Entscheidungen und deren Konsequenzen die Verantwortung zu übernehmen.
  2. Hebammen stärken Frauen / Familien, bei Themen, die die Gesundheit von Frauen und Familien in ihrem kulturellen und sozialen Umfeld betreffen, für sich selbst zu sprechen.
  3. Hebammen setzen sich für eine Politik ein, die den Frauen, Kindern und Familien eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung vor, während und nach der Schwangerschaft zusichert.
  4. Hebammen unterstützen sich gegenseitig in der Ausübung ihres Berufes.
  5. Hebammen arbeiten innerhalb ihres berufsrechtlichen Rahmens kooperativ mit anderen Berufsgruppen zusammen.

II. Hebammen und ihre Berufsausübung

  1. Hebammen versorgen und begleiten Frauen und Familien in der Zeit der Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und respektieren im Rahmen rechtlicher und fachlicher Vorgaben kulturelle und individuelle Gewohnheiten.
  2. Hebammen fördern das Vertrauen der Frauen und Mädchen in die Physiologie von Schwangerschaft und Geburt und bestärken deren Ressourcen, diese als gesunde Lebensprozesse zu erleben.
  3. Hebammen nutzen evidenzbasiertes berufliches Wissen, um eine sichere Geburtshilfe in allen Umgebungen und Kulturen zu ermöglichen.
  4. Hebammen achten die körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse der Frauen, die ihre gesundheitliche Unterstützung suchen.
  5. Hebammen sind sich ihrer Vorbildfunktion für Frauen und Familien im Hinblick auf die Förderung und Erhaltung von Gesundheit bewusst.

III. Hebammen und ihre berufliche Verantwortung

  1. Hebammen behandeln Informationen der von ihnen versorgten Frauen und Familien vertraulich. Sie geben diese nur mit deren Einverständnis, oder wenn das Gesetz es fordert, an andere Personen und/oder Institutionen weiter.
  2. Hebammen sind für ihre Entscheidungen, ihr Handeln sowie deren Folgen bei der Versorgung der Frauen verantwortlich.
  3. Hebammen können in begründeten Einzelfällen die Versorgung von Frauen, Kindern und Familien ablehnen. Dabei muss eine grundlegende gesundheitliche Versorgung der betreffenden Frau gewährleistet sein.
  4. Hebammen beteiligen sich an der Entwicklung und Durchführung von gesundheitspolitischen Maßnahmen, welche die Gesundheit von Frauen und Familien, die Kinder bekommen, fördern.

IV. Hebammen und ihre berufliche Kompetenz

  1. Hebammen bilden sich kontinuierlich weiter und integrieren ihre Kompetenzen fortlaufend in ihre Berufsausübung.
  2. Hebammen unterstützen die wissenschaftliche Forschung und die Veröffentlichung ihres beruflichen Wissens.
  3. Hebammen entwickeln und verbreiten ihr Wissen und Können mittels verschiedener Prozesse, wie beispielsweise Ausbildung, Forschung und Lehre, Fort- und Weiterbildung sowie Qualitätsmanagement.
  4. Hebammen wirken an interdisziplinärer Wissensbildung rund um die Prozesse der Mutterschaft mit.

Den Delegierten zur Bundesdelegiertenversammlung 2017 durch die AG Ethik vorgelegt und beschlossen in Berlin im November 2017, Revision 2020

Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit

Sprechzeiten Werktags: 8 Uhr bis 18 Uhr

Sprechzeiten Wochenende: Erreichbar für Familien, die sich bereits in der Betreuung befinden von 12 Uhr bis 18 Uhr. 

Über die Vertretungsregelung informiere ich meine Klientinnen bei dem Erstgespräch. 

Aktuell leider keine freien Kapazitäten für Wochenbettbetreuung.